Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
der LD Küchen GmbH

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen
der LD Küchen GmbH und ihren Kunden. Vereinbarungen individueller Werk- und Einzelverträge
oder Angebote stehen hierarchisch über diesen AGB. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten
die AGB als grundsätzliche Regelung.

2. Offerten, Verträge und Auftragsbestätigungen

Die Gültigkeit der OKerten sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen. Konstruktions – und Materialänderungen aus technischer Weiterentwicklung der Produkte und der Produktionstechnik bleiben vorbehalten. Ohne gravierende optische oder technische Änderungen, wird automatisch das entsprechende, technisch mindestens gleichwertige Nachfolgemodell eingebaut. Angebote mit mehreren Küchen gelten für die oKerierte Stückzahl. Nicht vereinbarte oder kommunizierte Etappenlieferungen ergeben Mehrpreise.

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten folgenden Zahlungskonditionen:

Die angegebenen Preise gelten für die fertig montierte Küche. Zusätzlich benötigte Arbeiten vom Elektriker, Sanitär-Installateur, Boden-/Plattenleger, Maler/Gipser, Maurer sowie Silikonfugen und Baureinigungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.

Nicht vereinbarte, nachträgliche Sockelmontagen aufgrund nicht verlegter Plattenbeläge oder Parkettböden (oder ähnliches), werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.

3. Schutz des geistigen Eigentums

Angebote, Zeichnungen, Pläne und Muster sowie der Leistungsbeschrieb bleiben Eigentum der LD Küchen GmbH. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten OKert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Pläne, Beschriebe und Muster der LD Küchen GmbH dürfen ohne Einwilligung weder kopiert noch vervielfältigt oder weiterverwendet werden.

4. Lieferung & Montage

Die Zufahrt und Ablademöglichkeit in nützlicher Distanz zum Objekt oder Baustelle (maximal 50 Meter) muss bauseits gewährleistet werden. Ansonsten können zusätzliche Ablade- oder Transportkosten entstehen, welche der Auftraggeber zu übernehmen hat.

Bei Bauten mit mehr als vier Geschossen müssen bauseits geeignete Aufzugsmöglichkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls können Mehraufwände dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Sinngemäss gilt dies auch für Terrassenhäuser.

Folgende Arbeiten gehören nicht zu den Aufgaben der LD Küchen GmbH.

Damit die Montage wie vereinbart ausgeführt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen bauseits erfüllt sein:

Entstehen Lager- und Lieferkosten durch kurzfristige Terminverschiebungen, oder durch Verzögerungen, weil oben erwähnte Bedingungen nicht erfüllt sind, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

HINWEIS ZU DEN SOCKEL- UND DECKENBLENDEN:

Je nach Blendenlänge und Materialauswahl kann es vorkommen, dass die zur Verfügung stehenden Materialien nicht genug lang sind, um diese 1-teilig zu fertigen. Daraus können sich sowohl bei den Sockel- wie auch bei den Deckenblenden Stossfugen ergeben. Dieses Detail ist auf unseren Plänen und Visualisierungen nicht erkennbar (automatische Generierung durch die Software). Diese Stossfugen sind technisch nicht anders lösbar und kein Beanstandungsgrund.

5. Lieferfristen

Die Lieferfristen sind den Auftragsbestätigungen zu entnehmen. Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen nicht zu Rechnungsabzügen oder Annullierung des Auftrages.

6. Garantie

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen mit LD Küchen GmbH ist ausschliesslich Schweizer Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht) anwendbar. Gerichtsstand Uster.

LD Küchen GmbH, Uster, 8.12.2025